Produkt zum Begriff Versicherung:
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 € -
Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit
Finanzielle und rechtliche Situation in der Übergangszeit
Preis: 14.95 € | Versand*: 1.95 € -
Schubert, Pit: Sicherheit und Risiko in Fels und Eis 01
Sicherheit und Risiko in Fels und Eis 01 , Wie konnte das passieren? - Das ist meist die erste Frage, die sich nach einem Bergunfall stellt. Und genau das ist die Frage, die Pit Schubert, 32 Jahre lang Leiter des Sicherheitskreises im Deutschen Alpenverein, immer wieder zu beantworten sucht - immer mit dem einen Ziel: um aus Unfällen zu lernen, um Unfallursachen zu erkennen und sie vermeidbar zu machen. Schubert berichtet von dramatischen Wetterstürzen und Gewittern, analysiert die Sicherheit der Bergsteigerausrüstung und ihre Anwendung in der Praxis genauso wie die Entwicklung der Anseil- und Sicherungstechnik. Er erzählt anhand von Erlebnissen und Episoden von der Spaltengefahr oder der Hakensituation im Gebirge. Er zeigt immer wieder gemachte Fehler beim Sportklettern und Bergsteigen auf und macht auf Gefahrensituationen aufmerksam, die wohl jeder, ob Bergwanderer, Bergsteiger oder Kletterer schon einmal erlebt hat. Dass es dabei auch immer wieder Geschichten zum Schmunzeln gibt, untermalen die vielen pointierten Karikaturen von Georg Sojer. Die Erlebnisse und Ergebnisse aus vielen Jahrzehnten alpiner Unfall- und Sicherheitsforschung hat Schubert in diesem reich illustrierten Buch zusammengefasst, das 1995 mit dem sogenannten »Alpin-Oscar«, dem Dietmar-Eybl-Preis für Sicherheit am Berg, ausgezeichnet wurde. Mit diesem Buch ist ein lehrreiches, spannend zu lesendes Kompendium aus dem Erfahrungsschatz des Sicherheitskreises entstanden: ein wichtiges Werk, das in keiner Bergsteigerbibliothek fehlen sollte. »Sicherheit und Risiko« ist wurde bereits in mehrere Sprachen übersetzt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 24.90 € | Versand*: 0 €
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Wie melde ich einen Unfall ohne Schaden der Versicherung?
Um einen Unfall ohne Schaden der Versicherung zu melden, sollten Sie zuerst prüfen, ob es sich um einen meldepflichtigen Vorfall handelt. Wenn ja, können Sie die Versicherung telefonisch oder schriftlich informieren und alle relevanten Informationen wie Datum, Ort und Beteiligte angeben. Es ist wichtig, den Vorfall so detailliert wie möglich zu beschreiben, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
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Welcher Versicherung Unfall melden?
Wenn Sie einen Unfall hatten, sollten Sie dies in erster Linie Ihrer Kfz-Versicherung melden, wenn es sich um einen Autounfall handelt. Falls es sich um einen Arbeitsunfall handelt, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft melden. Bei einem Unfall in der Freizeit können Sie sich an Ihre private Unfallversicherung wenden. Es ist wichtig, den Unfall so schnell wie möglich zu melden, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Leistungen erhalten. Zögern Sie nicht, Ihren Versicherungsvertreter um Hilfe bei der Meldung des Unfalls zu bitten.
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Welche Versicherung deckt den Schaden an der Wohnungstür durch einen Unfall?
In der Regel deckt die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden an der Wohnungstür, wenn dieser durch einen Unfall verursacht wurde. Falls der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat, könnte auch die eigene Hausratversicherung den Schaden übernehmen, sofern dieser in den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist. Es ist jedoch ratsam, den konkreten Fall mit der jeweiligen Versicherung zu besprechen, um sicherzustellen, dass der Schaden abgedeckt ist.
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Verursacht betrunken Schaden die Versicherung?
Ob betrunken verursachter Schaden von der Versicherung abgedeckt wird, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab. In den meisten Fällen werden Schäden, die unter Alkoholeinfluss verursacht wurden, nicht von der Versicherung übernommen. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass man im Falle eines betrunken verursachten Schadens ausreichend abgesichert ist.
Ähnliche Suchbegriffe für Versicherung:
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Risiko
Wer erobert die Welt? Wenn sich 2-5 Spieler ab 10 Jahren einen strategischen Kampf auf dem Spielbrett liefern, ist Risiko angesagt. Diese Neuauflage des unangefochtenen Brettspielklassikers versetzt die Spieler in eine Zeit mächtiger Befehlshaber, wagemutiger Feldzüge und auch Niederlagen. Mit einem aufwendig gestalteten Spielplan in nostalgischem Look, detailreichen Spielfiguren, geheimen Missionskarten und Kartonkisten als praktische Materiallager ist diese Edition des berühmten Strategiespiels ein Muss für Risiko-Fans. Bei Risiko setzen die Spieler ihre Armeen taktisch klug auf das Spielbrett, um diese Gebiete strategisch geschickt zu besetzen. Doch während sie versuchen, weitere Ländereien zu erobern, sind die gegnerischen Armeen schon in Stellung. Mit Infanterie, Kavallerie und Artillerie marschieren sie ein und greifen an. Eine riskante Schlacht beginnt und da die Kämpfe mit Würfeln ausgefochten werden, weiß niemand, welche unvorhersehbaren Ereignisse eintreffen, und wer
Preis: 40.95 € | Versand*: 5.95 € -
Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Wundmoulage Dünndarmaustritt nach Verletzung der Bauchdecke
Diese Moulage stellt eine Verletzung der Bauchdecke dar mit austretendem Dünndarm. Sie eignet sich hervorragend für eine realistische Notfallsimulation im Notfalltraining. Die Moulage ist selbsthaftend, kann jedoch auch für länger andauernde Übungseinsätze mit einem speziellen Hautkleber am Simulationspatienten bzw. an der Puppe befestigt werden. Dieser ist unter der Artikel-ID 6263 erhältlich. Produktdetails Anatomische Moulage eines Dünndarmaustritt selbsthaftend / bei länger andauerndem Training empfiehlt sich ein Spezial- Hautkleber ( Art.-ID 6263) Lieferumfang Moulage Dünndarmaustritt Aufbewahrungsbox
Preis: 486.71 € | Versand*: 4.90 €
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Wann zahlt Versicherung Kfz Schaden?
Die Versicherung zahlt einen Kfz-Schaden, wenn dieser durch einen versicherten Vorfall verursacht wurde, wie zum Beispiel einen Unfall oder Diebstahl. Es ist wichtig, dass der Schaden gemeldet und dokumentiert wird, damit die Versicherung den Anspruch prüfen kann. Je nach Vertrag und Art des Schadens kann es unterschiedliche Bedingungen geben, unter denen die Versicherung zahlt. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Leistungen und Bedingungen der Kfz-Versicherung zu informieren, um im Schadensfall gut vorbereitet zu sein. Letztendlich entscheidet die Versicherung nach Prüfung des Schadens, ob und in welcher Höhe sie für den Kfz-Schaden aufkommt.
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Wann zahlt Versicherung Handy schaden?
Die Versicherung zahlt in der Regel für einen Handy-Schaden, wenn dieser durch einen versicherten Vorfall verursacht wurde, wie z.B. Diebstahl, Sturzschäden oder Wasserschäden. Es ist wichtig, dass der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurde, da dies in der Regel nicht abgedeckt ist. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und Deckungsumfang der Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Schaden abgedeckt ist. Im Falle eines Schadens sollte der Vorfall so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, um den Prozess der Schadensregulierung einzuleiten.
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Wann Unfall bei Versicherung melden?
Du solltest einen Unfall deiner Versicherung so schnell wie möglich melden, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall. Je schneller du den Unfall meldest, desto schneller kann deine Versicherung mit der Schadensregulierung beginnen. Vergiss nicht, alle relevanten Informationen wie Unfallort, Datum, Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien sowie Fotos von der Unfallstelle bereitzuhalten. Es ist wichtig, dass du den Unfallbericht so genau und detailliert wie möglich verfasst, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Zögere nicht, deine Versicherung zu kontaktieren, wenn du Fragen hast oder Unterstützung benötigst.
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Welche Versicherung zahlt bei Unfall?
Welche Versicherung zahlt bei Unfall? Bei einem Unfall zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Falls der Unfallverursacher keine Versicherung hat oder Fahrerflucht begeht, kann die eigene Kaskoversicherung einspringen. Bei Personenschäden deckt die private Unfallversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Invaliditätsleistungen. Zusätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhaften Einschränkungen aufgrund des Unfalls finanzielle Unterstützung bieten. Es ist wichtig, die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu prüfen und im Schadensfall den Versicherer zu informieren.
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